Die einvernehmliche Scheidung erspart nicht nur Stress und Streit, sie ist auch kostengünstiger. Es gibt viele Fälle, in denen die Ehepartner einig sind, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie diese nicht fortsetzen wollen. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist zusätzlich, dass die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dann steht einer Scheidung nichts mehr im Wege. Im Einzelnen ist oft jedoch unklar, was unter einem Getrenntleben als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung zu verstehen ist.
- Am einfachsten zu beurteilen ist es, wenn einer der Partner ausgezogen ist und seit mindestens einem Jahr unter einer anderen Adresse lebt. Gleiches gilt natürlich, wenn beide Partner die gemeinsame Wohnung aufgegeben haben.
- Ein Trennungsjahr wird aber auch akzeptiert, wenn beide Partner – obwohl sie in derselben Wohnung leben – seit einem Jahr in dieser Wohnung zwei getrennte Haushalte führen: getrennte Schlafzimmer und kein gemeinsames Alltagsleben. Sie kochen und waschen zum Beispiel nicht füreinander.
Was kostet eine Scheidung?
Viele Menschen, die ihre Ehe auflösen möchten, fürchten sich vor zu hohen Kosten. Die Frage „Was kostet eine Scheidung?“ lässt sich jedoch pauschal nicht beantworten. Zunächst sollten Sie wissen, welche Art von Kosten auf Sie zukommt:
- Auf jeden Fall sind Gerichtskosten zu bezahlen, denn nur ein Gericht kann eine Ehe scheiden.
- Je mehr Streitpunkte bei einer Scheidung bestehen, desto höhere Kosten entstehen.
- Ein weiterer Kostenpunkt ist der Rechtsanwalt. Bei einer Scheidung besteht nämlich Anwaltszwang.
Aber was kostet eine Scheidung, wenn beide Partner sich trennen wollen und keine Streitpunkte bestehen? Die einvernehmliche Scheidung spart Kosten bei den Punkten 2 und 3: Alle Fragen sind vorher geklärt und es besteht kein Streit bezüglich irgendwelcher relevanten Fragen. Soweit dies gewährleistet ist, kann sich nur einer der Partner einen Anwalt nehmen. Dieser bringt die Scheidung vor Gericht. Der andere Partner nimmt sich keinen Rechtsanwalt, weil er mit der Scheidung (und über alle Punkte, die im Rahmen einer Trennung der Ehe geklärt werden müssen) einverstanden ist. Er muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Dies ergibt sich aus § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG.
Die Tatsache, dass eine einvernehmliche Scheidung nur einen Rechtsanwalt für einen der Partner voraussetzt, ist ein wesentlicher Faktor für die Einsparung von Kosten. Was kostet eine Scheidung, wenn beide Partner damit einverstanden sind und nur eine Seite einen Anwalt beauftragt? Grundsätzlich bietet immer der Verfahrenswert die Orientierung für die Kosten. Dieser Verfahrenswert ist unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehepartner zu bestimmen und beträgt nach § 43 FmGKG mindestens 3.000 Euro. Die Gerichts- und Anwaltskosten liegen in der Regel demnach nicht unter 1.000 Euro.
Wichtig: Es gibt keinen gemeinsamen Rechtsanwalt, denn dieser darf immer nur die Interessen einer Partei vertreten. Wenn Sie in der Praxis jedoch keine Streitigkeiten über Einzelheiten der Ehe haben, können Sie sich selbstverständlich die Kosten für den Rechtsanwalt teilen. Offiziell tritt der Anwalt für die Gegenseite jedoch nicht auf. Sobald sich im Lauf des Verfahrens Unstimmigkeiten herausstellen, muss sich der andere Ehepartner einen Rechtsanwalt für die Vertretung seiner Interessen suchen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung viele Fragen zu klären sind. Das sind zum Beispiel der Trennungs- und nacheheliche Unterhalt sowie das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder aus der Ehe.
Wenn Sie entschlossen sind, Ihre Ehe aufzulösen, lassen Sie sich auf jeden Fall von mir als Rechtsanwältin im Familienrecht beraten. Ich informiere Sie nicht nur über die rechtlichen Folgen einer Scheidung, sondern auch transparent über die Kosten, die auf Sie zukommen. Ich weiß aus langjähriger Erfahrung, dass eine Scheidung, eine Trennung und zum Beispiel die damit verbundenen Unterhaltsfragen mit großen Einschnitten im Leben verbunden sind. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung, meinem Fachwissen und juristischer Kompetenz zur Verfügung.