Ablauf einer Scheidung
Wie läuft eine Scheidung ab? Ganz grob gibt es dieses Verfahren in drei Schritten:
- Ein Ehegatte reicht einen Antrag auf Scheidung ein.
- Es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
- Das Gericht spricht die Scheidung der Ehe aus.
Der Scheidungsantrag wird vom Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht. Diesem Antrag müssen Kopien der Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und eine eventuelle notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung hinzuzufügen.
Der Ablauf einer Scheidung – auch einer sogenannten Onlinescheidung – hängt im Wesentlichen davon ab, ob es sich um eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung handelt. Wichtig ist: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn
- beide Partner bereits seit einem Jahr getrennt leben, einer der beiden die Scheidung beantragt und der andere damit einverstanden ist,
- die Partner bereits seit drei Jahren getrennt leben. Dann reicht es aus, wenn einer der Partner die Scheidung beantragt.
Ein Fall, der in der Praxis nicht so häufig ist, ist die Scheidung ohne Trennungsjahr. Hier ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Die einvernehmliche Scheidung ist in der Regel die schnellste und kostengünstigste Art einer Scheidung. Auch bei einer streitigen Scheidung spielt die Anzahl der Trennungsjahre eine wichtige Rolle. Denn wenn das Paar erst ein Jahr getrennt lebt, muss das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt sein. Sind bereits drei Trennungsjahre vergangen, geht das Gesetz von der Vermutung aus, dass die Ehe gescheitert ist. Der Nachweis dieser drei Trennungsjahre reicht dann aus.
Onlinescheidung
Viele Ehepartner fragen immer wieder danach, ob eine Scheidung auch komplett online erfolgen kann. Im Prinzip ist eine Onlinescheidung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zumindest zum Termin vor Gericht müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Aber viele Einzelheiten – insbesondere im Vorfeld – lassen sich über das Internet abwickeln.
In der Praxis ist die Onlinescheidung – für diejenigen Ehepartner, die dies wünschen – jedoch schon Realität. Das ist ein Grund dafür, dass Scheidungen in Deutschland heute sehr viel problemloser vonstattengehen als noch vor 10 oder 20 Jahren. Es bleibt Ihnen als Mandant überlassen, ob Sie Wert darauf legen, mich als Rechtsanwältin im Familienrecht persönlich aufzusuchen oder alle Formalitäten über das Internet abzuwickeln. Gern biete ich Ihnen diesen Scheidungsservice online an. Alle notwendigen Schritte können weitgehend über das Internet abgewickelt werden. Das erspart Ihnen als Mandant oder Mandantin viele Wege und viel Zeit.
Allerdings wird die sogenannte Onlinescheidung von vielen als unseriös angesehen. Die Wahrheit ist jedoch, dass das Gesetz eine weitgehend digitale Vorbereitung der Scheidung zwischen Rechtsanwalt und Mandant nicht verbietet. Die Möglichkeiten der Kommunikation im Vorfeld einer Scheidung sind heute viel fortgeschrittener als noch vor wenigen Jahren. Allerdings sollten Sie sich auch über die eventuellen Nachteile einer Onlinescheidung im Klaren sein.
Wenn zum Beispiel aus einer einvernehmlichen eine streitige Scheidung wird, ist es wichtig, dass Sie zu Ihrem Anwalt ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis haben. Gerade die Trennung ist ein Thema, bei dem viele sehr persönliche Aspekte zum Tragen kommen. Es ist deshalb häufig wichtig, dass Sie Ihren Anwalt auch persönlich kennenlernen. Dieser „Human Touch“ des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant kann heute aber durch die fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten sehr gut ausgeglichen werden.
Ob Sie eine Onlinescheidung wünschen – also eine Scheidung, bei der Sie und Ihr Partner nur noch zum Termin vor Gericht erscheinen müssen – oder eine „konventionelle“ Scheidung: Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung, meinem Fachwissen und meiner Kompetenz im Familienrecht gern zur Verfügung. Auch über die Kosten einer Scheidung kläre ich Sie von Anfang an auf. Gern stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Nutzen Sie für eine Onlinescheidung die Formulare auf dieser Website.